Ein Stück vom Scherbenhaufen!

Juni 27, 2010  |  

Ein offener Brief der Gütegemeinschaft Bau Köln | Rhein-Erft e.V. an Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang Clement.:

Seit 1995 haben über 600.000 Beschäftigte im Bauhauptgewerbe ihren Arbeitsplatz verloren. Rechnet man das Baunebengewerbe dazu, beläuft sich die Zahl auf weit über eine Million.  Die 500 Bau-, Fliesen- und Estrichbetriebe, die der Baugewerks-Innung Köln – Stadt Köln und Rhein-Erftkreis angeschlossen sind, mussten in den letzten 10 Jahren ca. 3.000 Arbeitnehmer im hiesigen Bereich freisetzen.

Ausschlaggebend für diese Entwicklung waren in der ersten Stufe die nach der Wiedervereinigung abgeschlossenen Verträge über Werkvertragskontingente mit den Osteuropäischen Staaten. 

Seit dem 01.01.2004 hat sich die Lage nochmals dramatisch verschlechtert, da zum einen der Meisterzwang im Fliesen- und Estrichbereich gefallen und im Maurer- und Betonbauer-Handwerk durch die Altgesellenregelung liberalisiert wurde, zum andern durch die am 01. Mai 2004 in Kraft getretene EU-Osterweiterung und der damit zusammenhängenden Dienstleitungsfreiheit für selbständige Einmann-Unternehmungen.

Anhand des Fliesenleger-Handwerks wird diese Situation sehr deutlich. Zum 01.01.2004 waren im Bezirk der Handwerkskammer zu Köln ca. 400 Fliesenfachbetriebe eingetragen. Im Februar 2005 waren es bereits 1.500 sogenannte Fliesenfachbetriebe, davon entfallen ca. 25% auf polnische Einmann-Unternehmungen.  

So haben sich z. B. in den ersten zehn Wochen dieses Jahres 130 Einmann- Unternehmungen in die Handwerksrolle eintragen lassen. Die Einzelunternehmer aus Polen treten in Gruppen von 5 bis 10 Antragstellern bei der Handwerkskammer zu Köln auf und werden von einem Vermittler “betreut”. Im Regelfall sprechen diese polnischen Handwerker nicht die Deutsche Sprache und melden als Betriebssitz eine einheitliche Adresse in Köln, Bonn oder Kerpen an.

Hierbei handelt es sich in großer Zahl um Scheinselbständige ,die mit Hilfe der Vermittler zwar alle formellen Voraussetzungen für eine Selbständigkeit erfüllen, aber faktisch als Arbeitnehmer auf Großbaustellen illegal eingesetzt werden. Ein Großteil der eingetragenen Einzelunternehmungen verfügt weder über eine abgeschlossene fachliche Ausbildung noch über kaufmännische Kenntnisse, sie haben vielfach noch nicht einmal einen qualifizierten Berufsabschluss.

Der Verbraucher wird im Regen stehengelassen. Gültige seit Jahrzehnten zur Anwendung kommende allgemeine technische Vertragsbedindungen, sprich DIN – Vorschriften werden von diesem Personenkreis nicht angewendet, da sie ihnen überhaupt nicht bekannt sind. Nasszellen werden ohne die nötigen Abdichtungen erstellt, Wärme- und Schallschutzmaßnahmen nicht beachtet. 

Die elementaren Grundkenntnisse des jeweiligen Gewerbezweiges sind diesem Personenkreis nicht bekannt und auch noch nie vermittelt worden. “Sie brauchen sie ja auch nicht” – nach der neuesten Gesetzgebung.

Woran soll sich der Verbraucher noch orientieren, wenn solche Betriebe als “Fachbetriebe” bei ihm vorstellig werden. Der Verbraucher bleibt auf schlechter Arbeit und immensen Nachbes- serungs-,Sachverständigen- und Gerichtskosten sitzen, da bei dem ungelernten Einzelunternehmen kein Regress möglich ist.

Wo bleibt der in Deutschland so hochgelobte Verbraucherschutz und der allgemein vorausgesetzte hohe deutsche Standard? – “Auf der Strecke”.

Wo bleiben die seit Jahrzehnten nach gültigen aktuellen dem Stand der Technik entsprechenden arbeitenden Fachbetriebe des Bau- und Ausbaubereiches? – “Auf der Strecke”.